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Vergaberechtliche Aspekte bei EfA-Leistungen aus Sicht des AL

Während der Bezug von EfA-Leistungen aus rechtlicher Sicht über Verwaltungsabkommen oder FIT-Store zunächst vor allem eine Frage der klaren Zuordnung landesinterner Zuständigkeiten und Befugnisse ist, ergeben sich bei Leistungen im kommunalen Vollzug besondere Herausforderungen für das AL.


Wie in Kapitel 1011.2.1.2. dargestellt ist eine direkte Beteiligung von Kommunen weder an Verwaltungsabkommen auf Basis der Blaupause noch an FIT-Store Nachnutzungsverträgen möglich. Um die bezogenen Leistungen für Kommunen nutzbar zu machen, ist es daher Aufgabe der Länder, einen geeigneten Weg für die Weiterreichung zu finden.

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Angesichts der zentralen Bedeutung dieser Frage für sämtliche Nachnutzungsbemühungen sollte diese in jedem Land mit hoher Dringlichkeit und Priorität adressiert werden.

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Datenschutzrechtliche Themen

Auch aus Sicht des AL ist es wichtig, möglichst frühzeitig alle Daten- und Grundschutzanforderungen im Zusammenhang mit der Nachnutzung einer EfA-Leistung zu klären und diese unter Einbeziehung von Fachexperten/ spezialisten zu behandeln.

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