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Aufgabe der Federführer nach Abschluss der Planungsphase ist es, während der Umsetzungsbegleitung bis 2022 sicherzustellen, dass es für alle Leistungen im Themenfeld Referenzimplementierungen im eigenen Zuständigkeitsbereich mit geeigneten Möglichkeiten zur Nachnutzung gibt. Insgesamt lassen sich folgende Formen der Nachnutzung unterscheiden:


Abbildung 85 Modelle zur Nachnutzung

Nachnutzung nach dem Modell Software-as-a-Service
Eine Nachnutzung kann durch die Entwicklung bzw. den Anschluss an eine gemeinsame übergreifende Lösung erfolgen. Eine solche Lösung kann übergreifend für mehrere Kommunen, landesweit, länderübergreifend oder bundesweit flächendeckend entwickelt und betrieben werden. Für die Entwicklung bzw. den Anschluss an eine gemeinsame Lösung sind die rechtlich-organisatorischen Verantwortlichkeiten zu klären, u.a. ist die Rolle des Umsetzungsverantwortlichen festzulegen, die nicht notwendigerweise beim federführenden Land liegen muss, sowie vergaberechtliche Fragen. Darüber hinaus ist die Basis der Zusammenarbeit zu prüfen und zu klären, da je nach Sachlage eine Verwaltungsvereinbarung oder ein Staatsvertrag erforderlich sein kann. In technisch-organisatorischer Hinsicht sind die Schnittstellen und Übergabepunkte zu definieren und zu spezifizieren, Standards für den Datenaustausch zu entwickeln und die Fachverfahren anzuschließen.
Die Federführer sind nicht notwendigerweise auch die Umsetzungsverantwortlichen, sofern sie Dritte für eine Referenzimplementierung mit der Möglichkeit zur Nachnutzung durch Anschluss gewinnen.

Nachnutzung nach dem Modell Zentrale Entwicklung
Eine einmal entwickelte Lösung kann dezentral betrieben werden. Dies ist grundsätzlich in Form einer Entwicklungsgemeinschaft, nach einem Lizenzmodell oder als Fachverfahrens-Frontend denkbar.
Auch bereits realisierte nutzerfreundliche Online-Services für Verwaltungsleistungen können grundsätzlich durch Übertragung und eigenen Betrieb der technischen Lösung nachgenutzt werden. Solche Lösungen, die im Rahmen der Themenfeldbearbeitung identifiziert wurden, werden im OZG-Umsetzungskatalog ausgewiesen (sofern sie mindestens Stufe 3 des OZG-Reifegradmodells erfüllen). Die zuständige Behörde in einem Land oder in einer Kommune, die eine bestehende Lösung durch Übertragung nachnutzen möchte, muss allerdings eigenständig klären, inwieweit eine Übertragung vergabe- und lizenzrechtlich möglich ist, welche Kosten dafür anfallen und inwieweit die Lösung die eigenen organisatorischen, rechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt.
Durch die Themenfeldverantwortlichen werden exemplarisch Lösungen identifiziert, die online verfügbar sind und deren Funktionsumfang im Überblick dargestellt.

Nachnutzung nach dem Modell Dezentrale Implementierung
Die grundlegendste Möglichkeit zur Nachnutzung ist die dezentrale Implementierung auf Basis der FIM-Stamminformationen. Die Federführer stellen sicher und halten nach, dass die Stamminformationen entsprechend der Priorisierung im Rahmen der Umsetzungsplanung erstellt und in den jeweiligen FIM-Repositories bereitgestellt werden.
Für die Nachnutzung auf Basis von FIM werden die Datenfeldbeschreibungen von den zuständigen Behörden in Ländern und Kommunen bei Bedarf für die eigenen Bedingungen adaptiert, in ihr Antragsmanagement eingelesen und darin das Online-Formular konfiguriert. Je nach Anforderungen werden u.a. ein Servicekonto, eine Bezahlkomponente und ein Fachverfahren angeschlossen. Der Online-Service wird anschließend im Portalverbund registriert sowie bei Bedarf in einem Fachportal integriert und dadurch für Nutzer auffindbar.
Bei Leistungen, für die neben den FIM-Stamminformationen zusätzlich ein Click-Dummy bereitgestellt wird, können auch diese Vorleistungen nachgenutzt werden. Da die Click-Dummys unter Nutzerbeteiligung entwickelt und intensiv mit Nutzern getestet sind, wird die Nachnutzung dringend empfohlen. Die Entscheidung obliegt allerdings den zuständigen Behörden. Analog zur Nachnutzung auf Basis von FIM können die Datenfeldbeschreibungen von den zuständigen Behörden in ihr Antragsmanagement eingelesen werden. Das Online-Formular wird dann entsprechend der Konfiguration des Click-Dummys im Antragsmanagement der jeweiligen Behörden nachgebaut.

 
 

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