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Mit der stärker verbreiteten Nutzung des Internets durch Wirtschaft und Gesellschaft in den 1990er Jahren haben sich Politik und Verwaltung zunehmend mit den Möglichkeiten befasst, Verwaltungsleistungen online anzubieten. Dafür wurden sowohl in Bund, Ländern und Kommunen Programme aufgesetzt, um digitale Lösungen zu erarbeiten, als auch Ebenen übergreifende Programme gestartet, wie DeutschlandOnline 2005. Allerdings zeigen Untersuchungen, dass es noch Verbesserungspotenziale gibt im Hinblick auf Flächendeckung, Nutzungsgrad und Nutzer:innenzufriedenheit.Image Removed

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Abbildung 1: Untersuchungsergebnisse zum Stand der Digitalisierung der deutschen Verwaltung

Folglich schneidet Deutschland in internationalen E-Government-Rankings im Verhältnis zu seiner Wirtschaftskraft und seinem Entwicklungsstand eher unterdurchschnittlich ab.Image Removed

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Abbildung 2: Internationale E-Government-Rankings

Vor diesem Hintergrund haben Bundestag und Bundesrat im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen das Onlinezugangsgesetz beschlossen, das im August 2017 in Kraft getreten ist. Nach dem OZG sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende des Jahres 2022 auch online anzubieten. Darüber hinaus enthält das OZG Vorgaben für die Art der Umsetzung (u.a. Portalverbund, Nutzer:innenkonten) und beeinflusst die föderale IT Governance (siehe Abbildung 3).
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Abbildung 3: Regelungsbereiche des Onlinezugangsgesetzes

Diese Festlegungen des OZG stellen eine große Herausforderung für Bund und Länder dar. Daher wurden im Rahmen einer Workshopserie mit Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen ein gemeinsames Zielbild und ein ebenenübergreifendes Vorgehen für die Umsetzung des OZG entwickelt. Wichtigstes strategisches Ziel für eine erfolgreiche Umsetzung des OZG ist dabei die Nutzer:innenorientierung. Die Umsetzung des OZG ist nur erfolgreich, wenn die neu geschaffenen digitalen Angebote von Bürgern:innen und Unternehmen auch genutzt werden (Beschluss IT-Planungsrat 2018/22).
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Abbildung 4: Leitbild für die OZG-Umsetzung

Darüber hinaus wurden seit dem Inkrafttreten des OZG weitere Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Die Grundlagen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sind in Kapitel 2 beschrieben. Dazu zählt insbesondere der OZG-Umsetzungskatalog, der die im Rahmen des OZG online anzubietenden Verwaltungsleistungen enthält. In Kapitel 3 ist die übergreifende Programmstruktur für die Umsetzung des OZG beschrieben.Einen kurzen Überblick über die Europäische Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO) im Kontext des OZG und ihre Anforderungen an Online-Dienste gibt Kapitel 4. Wie Bund, Länder und Kommunen im Digitalisierungsprogramm zusammenarbeiten, ist in Kapitel 45 dargestellt. Anschließend wird zunächst im Überblick beschrieben, wie in den einzelnen Themenfeldplanungen gearbeitet wird (Kapitel 56). In den Kapiteln 6 7 bis 8 9 wird aufbauend hierauf im Detail erläutert, welche Arbeitsschritte in den einzelnen Phasen der Themenfeldplanung erledigt werden. In der ersten Phase sollen z.B. die Leistungen in einem Themenfeld hinsichtlich der Nutzer:innen, der rechtlichen und der Vollzugsgestaltung sowie der technischen Lösungen im Front- und Back-End erhoben und analysiert werden (Kapitel 67). In der anschließenden Design- und Konzeptionsphase sollen Umsetzungsvarianten für die Leistungen erarbeitet (Kapitel 7) und eine Umsetzungsplanung entwickelt werden (Kapitel 89). Darauf folgt die Umsetzungsbegleitung der Themenfelder bis zum Ende der Umsetzungsfrist des OZG (Kapitel 910). Im Anschluss an die Umsetzung haben weitere Bundesländer und Kommunen die Möglichkeit, bestehende Lösungen nachzunutzen (Kapitel 1011). 


Stand: 08.06.2023