Mit der stärker verbreiteten Nutzung des Internets durch Wirtschaft und Gesellschaft
in den 1990er Jahren haben sich Politik und Verwaltung zunehmend mit den Möglichkeiten
befasst, Verwaltungsleistungen online anzubieten. Dafür wurden sowohl in Bund, Ländern und
Kommunen Programme aufgesetzt, um digitale Lösungen zu erarbeiten, als auch Ebenen
übergreifende Programme gestartet, wie DeutschlandOnline 2005. Allerdings zeigen
Untersuchungen, dass es noch Verbesserungspotenziale gibt im Hinblick auf Flächendeckung,
Nutzungsgrad und Nutzer:innenzufriedenheit.
Abbildung 1:
Untersuchungsergebnisse zum Stand der Digitalisierung der deutschen
Verwaltung
Folglich schneidet Deutschland in
internationalen E-Government-Rankings im Verhältnis zu seiner Wirtschaftskraft und seinem
Entwicklungsstand eher unterdurchschnittlich ab.
Abbildung 2: Internationale
E-Government-Rankings
Vor diesem Hintergrund haben Bundestag und Bundesrat im Rahmen
der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen das Onlinezugangsgesetz beschlossen, das im
August 2017 in Kraft getreten ist. Nach dem OZG sind Bund und Länder verpflichtet, ihre
Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende des Jahres 2022 auch online anzubieten. Darüber hinaus
enthält das OZG Vorgaben für die Art der Umsetzung (u.a. Portalverbund,
Nutzer:innenkonten) und beeinflusst die föderale IT Governance (siehe Abbildung
3).
Abbildung 3:
Regelungsbereiche des Onlinezugangsgesetzes
Diese Festlegungen des OZG stellen eine
große Herausforderung für Bund und Länder dar. Daher wurden im Rahmen einer Workshopserie mit
Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen ein gemeinsames Zielbild und ein ebenenübergreifendes
Vorgehen für die Umsetzung des OZG entwickelt. Wichtigstes strategisches Ziel für eine
erfolgreiche Umsetzung des OZG ist dabei die Nutzer:innenorientierung. Die Umsetzung des OZG ist
nur erfolgreich, wenn die neu geschaffenen digitalen Angebote von Bürgern:innen und Unternehmen
auch genutzt werden (Beschluss IT-Planungsrat 2018/22).
Abbildung 4:
Leitbild für die OZG-Umsetzung
Darüber hinaus wurden seit dem Inkrafttreten des OZG
weitere Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Die Grundlagen für die Umsetzung des
Onlinezugangsgesetzes sind in Kapitel 2 beschrieben. Dazu zählt
insbesondere der OZG-Umsetzungskatalog, der die im Rahmen des OZG online anzubietenden
Verwaltungsleistungen enthält. In Kapitel
3 ist die übergreifende Programmstruktur für die Umsetzung des OZG beschrieben.
Einen kurzen Überblick über die Europäische Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO)
im Kontext des OZG und ihre Anforderungen an Online-Dienste gibt Kapitel
4. Wie Bund, Länder und Kommunen im Digitalisierungsprogramm zusammenarbeiten, ist in Kapitel 5 dargestellt. Anschließend wird
zunächst im Überblick beschrieben, wie in den einzelnen Themenfeldplanungen gearbeitet wird (Kapitel 6). In den Kapiteln 7 bis 9 wird aufbauend hierauf im Detail
erläutert, welche Arbeitsschritte in den einzelnen Phasen der Themenfeldplanung erledigt werden.
In der ersten Phase sollen z.B. die Leistungen in einem Themenfeld hinsichtlich der
Nutzer:innen, der rechtlichen und der Vollzugsgestaltung sowie der technischen Lösungen im
Front- und Back-End erhoben und analysiert werden (Kapitel 7). In der
anschließenden Design- und Konzeptionsphase sollen Umsetzungsvarianten für die Leistungen
erarbeitet (Kapitel 7) und eine Umsetzungsplanung entwickelt werden
(Kapitel 9). Darauf folgt die
Umsetzungsbegleitung der Themenfelder bis zum Ende der Umsetzungsfrist des OZG (Kapitel 10).
Im Anschluss an die Umsetzung haben weitere Bundesländer und Kommunen die Möglichkeit,
bestehende Lösungen nachzunutzen (Kapitel 11).
Stand: 08.06.2023
Attachments:
1.1 Regelungsbereiche des Onlinezugangsgesetzes (image/jpeg)
1.1 Leitbild für die OZG-Umsetzung (image/jpeg)
2 - Internationale eGovernment rankings.PNG (image/png)