Wichtiger Hinweis
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  • In der technischen Dimension ist es Aufgabe der OZG-K die Nutzung von Basiskomponenten zu koordinieren, indem sie Fachebene und IT-Dienstleister miteinander in Kontakt bringen.
  • Die Einhaltung zentraler Architekturvorgaben wie z.B. zu fachverfahrensspezifischen Schnittstellen, angebundenen Basiskomponenten und Datenrouting zur Umsetzung von EfA-Leistungen durch den IT-Dienstleister liegt dabei in der Verantwortung der OZG-K.
  • Die OZG-K sollten bereits während der Konzeption von Leistungen im UL prüfen, ob hierfür eine Wiederverwendung von bestehenden Basiskomponenten sinnvoll sein kann oder alternativ die Entwicklung neuer Basiskomponenten anstoßen. Die OZG-K schaffen die notwendigen Strukturen für Entwicklung und Weiterentwicklung und binden aus dem UL und den AL fachliche und technische Ansprechpartner:innen als Anforderungsgeber ein. Neben IT-Dienstleistern sind dies insbesondere TF-FF und OZG-R.
  • Wenn es aus einzelnen Themenfeldern durch die Entscheidung der TF-FF einen entsprechenden Bedarf gibt, sollte OZG-K für das Antragsdaten-Routing sicherstellen, dass Kopfstellen für das eigene Land eingerichtet werden (siehe Kapitel 11.2.1.4.). Es sollte das Routing für alle betroffenen OZG-Leistungen in einer Kopfstelle zusammengefasst werden. Das gilt sowohl im UL als auch in allen AL.


Stand: 26.10.2021