Vergleichbar mit den Leistungsverantwortlichen (LV) im umsetzenden Land (UL) nehmen im
anschließenden Land (AL) die Fachreferent:innen (FR) eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von
EfA-Leistungen ein. Im UL sollten die OZG-Ressortansprechpartner:innen (OZG-R) und
Umsetzungsbegleitteams (UBTs) geeignete FR je Leistung in den Ressorts identifizieren und nach
inhaltlicher Zuständigkeit benennen. Die FR sind dafür verantwortlich, bis Ende 2022 eine
Digitalisierungslösung für die ihnen zugeordnete OZG-Leistung zu finden.
Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit für die OZG-konforme Digitalisierung der ihnen
zugeteilten Leistung, prüfen die FR die Eignung einer EfA-Leistung und treffen die Entscheidung
für oder gegen eine Nachnutzung. Sollten sie sich für den EfA-Anschluss einer bereits
bestehenden Leistung entscheiden, so ergeben sich daraus Arbeitspakete in allen 4
EfA-Dimensionen:
Abbildung 117: Checkliste für FR zum Anschluss an EfA-Leistungen
- 11.3.6.1 Organisatorische Schritte
- 11.3.6.2 Rechtliche Schritte
- 11.3.6.3 Finanzielle Schritte
- 11.3.6.4 Technische Schritte
Stand: 07.10.2021