Die LV stellen die Anschlussfähigkeit der Leistung im Rahmen der Beauftragung und
Steuerung des IT-Dienstleisters sicher. Dies umfasst die folgenden konkreten Schritte:
- Grob- und Feinkonzepte des IT-Dienstleisters müssen hinsichtlich der Einhaltung der EfA-Mindestanforderungen, wie Schnittstellen zu Registern, Basiskomponenten etc., überprüft werden.
- Es sollte durch die LV sichergestellt werden, dass es ein Konzept für den Abnahmetest gibt.
- Auch die Umsetzung der Tests zur finalen Abnahme sollte unabhängig vom IT-Dienstleister sichergestellt werden.
- Bereits mit der Beauftragung sollten vom LV Kriterien für die Klassifizierung von Mängeln und entsprechende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten für den IT-Dienstleister festgeschrieben werden. Im Projektverlauf verantwortet der LV im Fehlermanagement (in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister) die Einstufung konkreter Mängel in die Mängelklassen. Der LV überprüft, dass die vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vom IT-Dienstleister eingehalten werden.
- Während der Weiterentwicklung stellen die LV die Einbindung aller betroffenen Stakeholder für das Änderungsmanagement sicher.
- Prüfung der Eignung von Basiskomponenten und standardisierten Schnittstellen für eine konkrete EfA-Leistung in der Praxis.
- Erarbeitung eines Datenschutz- und Sicherheitskonzepts für die EfA-Leistung.
- Weiterführende Informationen zu den technischen Schritten finden sich in Kapitel 11.2.2.4.
Stand: 08.10.2021