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Die LV stellen die Anschlussfähigkeit der Leistung im Rahmen der Beauftragung und Steuerung des IT-Dienstleisters sicher. Dies umfasst die folgenden konkreten Schritte:

  • Grob- und Feinkonzepte des IT-Dienstleisters müssen hinsichtlich der Einhaltung der EfA-Mindestanforderungen, wie Schnittstellen zu Registern, Basiskomponenten etc., überprüft werden.
  • Es sollte durch die LV sichergestellt werden, dass es ein Konzept für den Abnahmetest gibt.
  • Auch die Umsetzung der Tests zur finalen Abnahme sollte unabhängig vom IT-Dienstleister sichergestellt werden.
  • Bereits mit der Beauftragung sollten vom LV Kriterien für die Klassifizierung von Mängeln und entsprechende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten für den IT-Dienstleister festgeschrieben werden. Im Projektverlauf verantwortet der LV im Fehlermanagement (in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister) die Einstufung konkreter Mängel in die Mängelklassen. Der LV überprüft, dass die vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten vom IT-Dienstleister eingehalten werden.
  • Während der Weiterentwicklung stellen die LV die Einbindung aller betroffenen Stakeholder für das Änderungsmanagement sicher.
  • Prüfung der Eignung von Basiskomponenten und standardisierten Schnittstellen für eine konkrete EfA-Leistung in der Praxis.
  • Erarbeitung eines Datenschutz- und Sicherheitskonzepts für die EfA-Leistung.
  • Weiterführende Informationen zu den technischen Schritten finden sich in Kapitel 11.2.2.4.


Stand: 08.10.2021