Technische Planung einer EfA-Umsetzung
Das Vorgehen bei der technischen Umsetzung von EfA-Projekten wurde aufgrund ihrer übergreifenden Relevanz bereits in Kapitel 11.2.1.4 in erheblicher Tiefe behandelt.
Das umsetzende Land trägt offenkundig eine besondere Verantwortung für die Umsetzung der
EfA-Mindestanforderungen bei der Leistungsdigitalisierung. Hierbei ist eine zentrale Erkenntnis
der bisherigen OZG-Umsetzung, dass die Projekte von Beginn an auf die besonderen Anforderungen
von EfA-Diensten ausgerichtet sein sollten. Ungeachtet der sinnvollen Differenzierung zwischen
MVP, Vollversion und ggf. langfristiger Zielvision sollten die Projekte so geplant werden, dass
zeitnah nach dem Go-Live im umsetzenden Land auch eine sinnvolle Nachnutzung durch andere Länder
möglich ist.
Hinsichtlich der technischen Planung von EfA-Projekten aus Sicht des umsetzenden Landes
haben sich in bisherigen Projekten eine Reihe generischer Maßnahmen und Schritte bewährt:
- Design des Zielprozesses und Ableitung der technischen Anforderungen mit konsequentem Blick auf die Nutzerreise aus Sicht von Bürger:innen und Unternehmen.
- Frühzeitige Erstellung einer IT-Architekturskizze, die auch nachnutzungsinteressierten Ländern und dem Architekturboard des IT-Planungsrates zur Verfügung gestellt werden kann und sollte.
- Benennung eines übergreifenden IT-Architekten und technischen Koordinators für die Umsetzung mit nachnutzenden Ländern
- Klare Darstellung und Definition aller benötigter Basiskomponenten und Nachrichtenübermittlungswege
- Frühzeitige Auseinandersetzung mit der technischen Infrastruktur der anzuschließenden Kommunen
- Laufende Sammlung von technischen Anforderungen in einem Backlog für Folge-Releases
Stand: 08.10.2021