Die Umsetzung des OZG erfolgt mit zwei Projekten des IT-Planungsrats gemeinsam von Bund
und Ländern:
- Digitalisierungsprogramm und
- Portalverbund.
Das Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrats verfolgt das Ziel, die vom OZG geforderte Digitalisierung von Leistungen für Bürger:innen und Unternehmen umzusetzen. Die Koordinierung der OZG-Umsetzung erfolgt auf Beschluss des IT-Planungsrats gemeinsam durch das BMI und den Aufbaustab FITKO (siehe Kapitel 5.1).
Insgesamt wurden diverse zu digitalisierende Leistungen identifiziert. In dem OZG-Umsetzungskatalog werden diese in 35 Lebens- und 17 Geschäftslagen gebündelt und jeweils weiteren 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet – zum Beispiel "Familie & Kind" oder "Unternehmensführung & -entwicklung".
Um die Leistungen in der vorgegebenen Zeit umsetzen zu können, sollen Themenfelder arbeitsteilig von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geplant und bearbeitet werden. Die Umsetzung kann in Digitalisierungslaboren erfolgen. Hier entwickeln Experten:innen aus den Bereichen Recht, IT und Organisation Lösungs-Blaupausen und verwendbare Komponenten für alle föderalen Beteiligten. Jeweils ein Bundesressort übernimmt gemeinsam mit einem oder mehreren Bundesländern die Federführung für ein Themenfeld und bearbeitet es zusammen mit interessierten Kommunen und IT-Dienstleistern (siehe Kapitel 5.2).
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick zu diesen 14 Themenfeldern, den zugehörigen Lebens-
und Geschäftslagen und der Anzahl der enthaltenen Leistungen:
Abbildung
8: Übersicht aller Themenfelder mit den jeweiligen Lebens- und
Geschäftslagen und Anzahl der enthaltenen Leistungen
Die
FITKO und das BMI koordinieren das Digitalisierungsprogramm durch Schaffung eines
themenfeldübergreifenden Programm-Managements. Richtungsweisende Entscheidungen für das
Digitalisierungsprogramm werden durch den IT-Planungsrat getroffen und über das
Programm-Management im Digitalisierungsprogramm umgesetzt. BMI und FITKO stellen mithilfe eines
Programm-Monitorings und -Berichtswesens die notwendige Transparenz für alle
Beteiligten über die Ergebnisse sicher (Kapitel 5.3).
Stand: 18.05.22