Der TF-FF koordiniert die Schaffung des rechtlichen Rahmens für den Anschluss. Die Wahl
eines rechtlichen Modells zum Anschluss sollte in enger Abstimmung mit dem LV erfolgen.
Programmseitig wird empfohlen, die Nachnutzung von Leistungen rechtlich über den FIT-Store
abzuwickeln, sobald dieser zur Verfügung steht . Alternativ kann ein leistungsspezifisches
Verwaltungsabkommen unter Zuhilfenahme der Blaupause abgeschlossen werden.
Einstellen einer Leistung in den FIT-Store
Beim Einstellen einer Leistung zur Nachnutzung in den FIT-Store unterstützt der TF-FF den zuständigen LV. Seine Aufgabe besteht vorrangig darin, diejenigen Personen im Land zu identifizieren und ggf. einzubinden, die die notwendige Vertragsunterzeichnung vornehmen können. Weitere Informationen sind auf der Website der FITKO verfügbar.
Abschluss von Verwaltungsabkommen mit Hilfe der Blaupause
Bei der Blaupause Verwaltungsabkommen unterstützt der TF-FF den LV beim Schaffen der notwendigen Allianz von Ländern und der Koordination bis zur Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens. Für den Abschluss eines Verwaltungsabkommens müssen drei Aufgabenbereiche adressiert werden (siehe Abbildung 112).
Abbildung 112: Schritte für Abschluss Verwaltungsabkommen - Umsetzendes Land
Stand: 26.10.2021