Das
Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates hat Schnittstellen zu zahlreichen bestehenden
Produkten und Projekten. Die Wesentlichen sind im Folgenden aufgeführt.
3.2.1 Digitalisierungsprogramm des Bundes (Typ1)
Für die 115 Verwaltungsleistungen des Bundes, bei denen sowohl Rechtsetzung als auch Vollzug beim
Bund liegt („Typ1-Leistungen" im OZG-Umsetzungskatalog), übernimmt der Bund vertreten durch
das BMI die Federführung und Koordinierung und setzt hierfür ein entsprechendes Bundesprogramm
auf. Ziel ist es, die Typ1-Leistungen digital als Services verfügbar zu machen, so dass diese
möglichst schnell für die übergreifenden Planungen im Digitalisierungsprogramm des
IT-Planungsrates zur Verfügung stehen und dort eingebunden werden können.
Für dieses
ergänzende Bundesprogramm übernimmt BMI als federführendes Ressort für das Onlinezugangsgesetz
eine koordinierende Rolle innerhalb der Bundesverwaltung. Die Ressorts der Bundesverwaltung
werden durch das BMI kontinuierlich über die Aktivitäten der OZG-Umsetzung informiert und
einbezogen. Zudem wird das BMI die Ressorts insbesondere in der Abstimmung mit den beteiligten
Ländern und Kommunen unterstützen.
Überblick Schnittstellen:
- Sog. Typ 1-Leistungen, die im Digitalisierungsprogramm des Bundes online verfügbar gemacht werden, werden im Rahmen der Themenfelder dahingehend betrachtet, wie sie sich in die Lebens-/Geschäftslagen-Journey der Nutzer:innen einfügen; daraus können bei Bedarf Anforderungen an die Bereitstellung abgeleitet werden
- Übergreifend relevante Grundlagen werden gemeinsam von beiden Programmen genutzt und weiterentwickelt (u.a. OZG-Umsetzungskatalog, Reifegradmodell).
3.2.2 Initiales Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrates
Unmittelbaren Bezug für die Umsetzung des OZG hat das vom IT-Planungsrat am 13.10.2016 beschlossene Digitalisierungsprogramm (Beschluss 2016/31 IT-Planungsrat). Mit dem Ziel, Leistungen für Bürger:innen und Unternehmen zu digitalisieren, hat der IT-Planungsrat dieses Digitalisierungsprogramm als Koordinierungsprojekt aufgelegt. In der ersten Phase wurden bis Ende 2018 anhand von neun Anliegen Erfahrungen mit der Digitalisierung und der Bereitstellung von Verwaltungsleistungen im geplanten Portalverbund gesammelt. Dazu wurden Blaupausen entwickelt, die spätere Digitalisierungsvorhaben unterstützen können.
Mit dem Abschluss der Arbeiten Ende des Jahres 2018 gehen die Ergebnisse in das im vorliegenden
Dokument beschriebene Digitalisierungsprogramm Phase II über. Die bereits in der Phase I
erzielten Ergebnisse werden in den entsprechenden Themenfelder der OZG-Umsetzung aufgegriffen.
Überblick Schnittstellen:
- Die Ergebnisse der Phase I des Digitalisierungsprogramms gehen in den Themenfeldern der Phase II des Digitalisierungsprogramms auf; hierfür wurden die neun bearbeiteten Anliegen den 14 Themenfeldern des Digitalisierungsprogramms II zugeordnet.
Abbildung 9: Zuordnung der AGs aus Phase 1 des Digitalisierungsprogramms zu Themenfeldern der Phase 2
3.2.3 Portalverbund
Über den Portalverbund sollen die Verwaltungsportale von Bund und Ländern miteinander verknüpft
werden. Die Länder ihrerseits verknüpfen ihre Länderportale mit ihren jeweiligen kommunalen
Portalen und Fachportalen. So wird sichergestellt, dass Bürger:innen und Unternehmen unabhängig
davon, über welches Verwaltungsportal sie einsteigen, jede Online-Verwaltungsleistung in
Deutschland aufrufen können. Der IT-Planungsrat hat außerdem eine Verknüpfung der bestehenden
Nutzerkonten in Bund und Ländern beschlossen. Mit dieser Verknüpfung kann sichergestellt werden,
dass Bürger:innen sich mit einem einzigen Bürgerkonto gegenüber allen Verwaltungsleistungen in
Deutschland identifizieren können, unabhängig davon in welchem Bundesland das Bürgerkonto
angelegt wurde.
Überblick Schnittstellen:
- Die Vorgaben und Planungen des Portalverbunds (u.a. Online-Gateway, Suchen & Finden) werden im Rahmen der Themenfelder berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Anforderungen an Basiskomponenten (z.B. Status-Tracking) werden erhoben, in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengeführt und an die zuständigen Gremien übergeben.
- In den Umsetzungskonzepten der Themenfelder werden Aussagen dazu getroffen, welche Form der Bereitstellung bzw. Einbindung im Portalverbund angestrebt wird.
3.2.4 Nutzerkonto
Bund, Länder und Kommunen bieten Nutzerkonten für die
Authentifizierung der Nutzer:innen gegenüber Online-Services an. Die unterschiedlichen
Nutzerkonten sollen interoperabel gestaltet werden, sodass jeder am Portalverbund angebundene
Online-Service mit einem Nutzerkonto abgewickelt werden kann.
Überblick
Schnittstellen:
- Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms werden anhand von nutzer:innenfreundlichen Lösungen Anforderungen an Basiskomponenten (u.a. Nutzerkonto) erhoben, in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengeführt und an die jeweiligen Projekte übergeben.
- Bei der Umsetzung von Leistungen innerhalb des Digitalisierungsprogramms werden die Funktionalitäten der Basiskomponenten entsprechend der Beschlüsse des IT-Planungsrates und der Road Map der KG Strategie berücksichtigt.
3.2.5 Föderales Informationsmanagement (FIM)
Das Föderale Informationsmanagement (FIM) dient dazu, leicht verständliche Nutzerinformationen, einheitliche
Datenfelder für Formularsysteme und standardisierte Prozessvorgaben für den Verwaltungsvollzug
bereitzustellen. Ziel ist es, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben
zu senken.
Überblick Schnittstellen:
- FIM ist der gemeinsame Standard in allen Bereichen des Digitalisierungsprogramms für die Umsetzung der Leistungen. Der LeiKa ist eine wesentliche Grundlage des OZG-Umsetzungskatalogs. Die digitale Version des OZG-Umsetzungskatalogs liest über eine Schnittstelle permanent Änderungen im LeiKa ein, sodass neue und geänderte Leistungen darin enthalten sind.
- Konkrete Änderungsanforderungen an bestehenden FIM-Stamminformationen (insbesondere FIM Leistungen) werden in den Themenfeldern identifiziert, in einem Anforderungsmanagement-Tool gesammelt und an die Geschäfts- und Koordinierungsstelle FIM (GK FIM) zur Bearbeitung übergeben.
- Aus den Themenfeldern werden Anforderungen an die Bereitstellung von FIM-Stamminformationen, insbesondere FIM Prozesse und FIM Datenfelder, an die Bundesredaktion übermittelt. Die höchste Priorität hierbei haben FIM-Stamminformationen für Leistungen, für die im Rahmen von Digitalisierungslaboren digitale Lösungen entwickelt werden.
- Aufgrund der intensiven Arbeit mit der FIM Methode und FIM-Werkzeugen innerhalb des Digitalisierungsprogramms werden auch Anforderungen an die methodische Weiterentwicklung der FIM-Konzepte erhoben und an die GK FIM, die Bundesredaktion und FITKO übergeben.
3.2.6 Single Digital Gateway
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit dem Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Ziel dieses Vorhabens ist es, EU-Bürger:innen den Zugang zu den wichtigsten Verwaltungsleistungen über innereuropäische Grenzen hinweg zu erleichtern. Die SDG-Verordnung sieht hierzu vor, dass Informationen zu bestimmten Verwaltungsleistungen über das europäische Portal "Your Europe" aufgerufen werden können und bestimmte Anforderungen an Nutzer:innenfreundlichkeit der Online-Services erfüllt werden müssen. Die Umsetzung der SDG-Verordnung ist Bestandteil der OZG-Umsetzung.
Zu der Verordnung gehören zwei Anhänge, die für eine europaweite Vernetzung relevante Informationsbereiche und Verfahren enthalten. Für die Leistungen, die unter die Informationsbereiche in Anhang I fallen, gelten geringere Anforderungen, als für jene Leistungen, die zu den Verfahren in Anhang II gezählt werden. Ob eine LeiKa-Leistung oder OZG-Leistung einem Informationsbereich aus Anhang I oder einem Verfahren aus Anhang II zugeordnet wird, kann in der OZG-Informationsplattform geprüft werden. In der Übersichtsdarstellung einer Leistung finden sich dort unter "Status" zwei entsprechende Felder zur Zuordnung.
Die in der SDG-Verordnung enthaltenen Vorgaben decken sich weitgehend mit den im Reifegradmodell enthaltenen Kriterien, die erfüllt sein müssen, um Stufe 3 zu erreichen. In einigen Punkten geht die Verordnung jedoch über die Anforderungen des Reifegradmodells hinaus: Das sind zum einen Anforderungen an die verwendeten Basiskomponenten, um deren Integration in das einheitliche digitale Zugangstor sicherstellen zu können. Sowohl die ePayment-Funktion, als auch die Möglichkeit zur Identifizierung per eID muss für EU-Bürger:innen außerhalb Deutschlands verfügbar sein. Zum anderen ist die Umsetzung des Once-Only-Prinzip zu berücksichtigen. Diese Anforderungen gelten jedoch nur für Leistungen in Anhang II.
Darüber hinaus gibt es Vorgaben zur Diskriminierungsfreiheit der Leistungen: So ist erforderlich, dass Informationen zu der jeweiligen Leistung in einer Amtssprache der Union verfügbar sind, die von der Mehrzahl der Unionsbürger:innen weitgehend verstanden wird. Die Informationen zum Online-Service sollten also auch in englischer Sprache aufrufbar sein. Des Weiteren müssen die verwendeten Datenfelder so programmiert sein, dass sie auch Eingaben aus anderen Mitgliedsstaaten akzeptieren, zum Beispiel Namen, Telefonnummer und Adressen. Diese Anforderungen gelten für Leistungen aus beiden Anhängen.
Überblick Schnittstellen:
- Die Zuordnung zu einem der beiden Anhänge der SDG-Verordnung wird bei der Priorisierung der Leistungen berücksichtigt. Die Erfordernisse des SDG zu erfüllen, bedeutet, dass eine Leistung vorrangig umgesetzt werden sollte.
- Die Vorgaben der SDG-Verordnung werden im Rahmen der Themenfelder berücksichtigt. In den Umsetzungsprojekten wird sichergestellt, dass eine spätere Anbindung in das einheitliche digitale Zugangstor eingerichtet werden kann und die Anforderungen der Verordnung erfüllt werden.
Stand: 24.01.2022