OZG-Ressortansprechpartner:innen (OZG-R) schaffen im anschließenden Land (AL) auf Ebene
ihres Ressorts die notwendige Aufmerksamkeit für die OZG-Umsetzung und treiben diese im eigenen
Ressort voran. Sie sind das Bindeglied zwischen dem Kernteam Nachnutzung, den
Umsetzungsbegleitteams und den Fachreferent:innen.
Ggf. können sie im AL die Rolle des/der Projektleiter:in eines Umsetzungsbegleitteams
übernehmen und sollten zudem die Umsetzung von Leistungen innerhalb des eigenen Ressorts
übergreifend verantworten. Sie schaffen nicht nur Aufmerksamkeit für die Aufgabe der
OZG-Umsetzung über Informationsveranstaltungen, sondern unterstützen auch beim Identifizieren
der FR für die Leistungen im eigenen Ressort. Darüber hinaus spielen sie eine zentrale Rolle bei
der Berichterstattung des Umsetzungsstands an das Kernteam Nachnutzung.
Die Aufgaben der OZG-R fokussieren sich auf die organisatorische Dimension, umschließen
jedoch auch Kompetenzen entlang der anderen 3 EfA-Dimensionen. Ggf. können Sie diesen
Verantwortlichkeiten auch als Projektleiter:innen der jeweiligen Umsetzungsbegleitteams (UBTs)
gerecht werden.
Abbildung 113: Checkliste für OZG-R zum Anschluss von EfA-Leistungen
- 11.3.3.1 Organisatorische Schritte
- 11.3.3.2 Rechtliche Schritte
- 11.3.3.3 Finanzielle Schritte
- 11.3.3.4 Technische Schritte
Stand: 07.10.2021