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11 Nachnutzung


Im Digitalisierungsprogramm Föderal haben sich der Bund und die Länder auf eine Aufteilung der Aufgaben zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geeinigt. Die Themenfeld-Federführer:innen stellen in der Umsetzungsphase sicher, dass für jede OZG-Leistung ein Online-Service bereitgestellt wird. Diese Lösung kann anschließend von anderen Bundesländern bzw. deren Kommunen nachgenutzt werden. Auf diese Weise werden Synergien genutzt und doppelte Aufwände vermieden. Zu diesem Zweck sind verschiedene Nachnutzungsmodelle (siehe Kapitel 11.1) entwickelt worden.

Im Besonderen wird diese Handreichung auf das Nachnutzungsmodell „Einer für Alle“ (siehe Kapitel 11.2) eingehen. In diesem Zuge wird außerdem der Marktplatz der Nachnutzung vorgestellt, welcher Transparenz über den Fortschritt einzelner Vorhaben mit den Nachnutzungsmodellen „Einer für Alle“ und „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“ herstellt und die umsetzenden und nachnutzenden Länder zusammenführt (vgl. Kaptiel 11.2.2.1). Um Projektverantwortliche möglichst praxisnah begleiten zu können, wird im Folgenden die Umsetzung sowohl aus Perspektive des umsetzenden als auch des anschließenden Land begleitet (siehe Kapitel 11.2.2 und Kapitel 11.2.3).

Um die Umsetzung der „Einer für Alle“ Projekte zu unterstützen, werden praktische Arbeitshilfen speziell für OZG-Koordinator:innen, Themenfeld Federführer:innen, OZG-Ressortansprechpartner:innen, Umsetzungskoordinator:innen, Leistungsverantwortliche, Fachreferent:innen und  Nachnutzungsprojektleiter:innen zur Verfügung gestellt (siehe Kapitel 11.3).


  

Stand: 12.10.2021