Die Leistungsverantwortlichen (LV) nehmen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von
EfA-Leistungen im umsetzenden Land (UL) ein, da die Fachseite eng in die OZG-Umsetzung
eingebunden sein sollte. Auch im AL sollte diese Einbindung forciert werden, jedoch geschieht
dies dort in Form von Fachreferenten (FR) (s. Kapitel 2.6.). Im UL müssen deshalb (LV) für alle
OZG-Leistungen identifiziert und benannt werden. Die Leistungsverantwortung bestimmt sich anhand
der fachlichen Zugehörigkeit von OZG-Leistungen innerhalb des Landesressorts. Im federführenden
Ressort ist der Themenfeld-Federführer (TF-FF) zuständig für die Benennung der LV.
Die Aufgaben der LV im UL umspannen insbesondere die organisatorische, rechtliche, finanzielle sowie technische Dimension (Abbildung 125).
Abbildung 114: Checkliste für LV zur Umsetzung von EfA-Leistungen
- 11.3.5.1 Organisatorische Schritte
- 11.3.5.2 Rechtliche Schritte
- 11.3.5.3 Finanzielle Schritte
- 11.3.5.4 Technische Schritte
Stand: 13.10.2021