Wichtiger Hinweis
Diese Website befindet sich derzeit im Umbau. Bitte beachten Sie, dass einige Funktionen vorübergehend eingeschränkt sein können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

4.1 Single Digital Gateway (SDG) - die EU-Verordnung


Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit der Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen.

Die EU-Verordnung zum SDG (SDG-VO) und das Onlinezugangsgesetz (OZG) verfolgen dasselbe Ziel: Das digitale Angebot der Verwaltung soll bürgernah und nutzerfreundlich sein. Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein einziges Portal zu finden sein.

Das zentrale Ziel der SDG-VO ist der vollständig grenzüberschreitende Zugang zu Informationen, Verfahren und Unterstützungsdiensten der öffentlichen Verwaltung der EU-Mitgliedstaaten.

Durch die Verknüpfung der bestehenden europäischen Systeme mit nationalen Lösungen soll eine einheitliche digitale Anlaufstelle der europäischen Verwaltung entstehen.