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9.6 Föderales Informationsmanagement (FIM)


Im Zuge der Umsetzungsplanung dient das Föderale Informationsmanagement (FIM) dazu, den Übersetzungs- und Implementierungsaufwand rechtlicher Vorgaben zu senken (siehe auch Kap. 3.2.5 zu dem Zusammenspiel zwischen FIM und OZG).

Dabei zeigen die FIM-Stammprozesse den rechtlich vorgeschriebenen Bearbeitungsprozess innerhalb der Verwaltung bezüglich der zu digitalisierenden Leistung auf. FIM-Stammdatenschemata geben an, welche Daten für ein bestimmtes Dokument, zum Beispiel einen Antrag, laut geltendem Recht erforderlich und erlaubt sind. Und die FIM-Stammtexte erklären textuell in einer bürgerfreundlichen Sprache den Gegenstand einer Leistung für interne und externe Auftritte der Verwaltung.

Die Erstellung von FIM-Informationen kann auf Bundesebene (Gold-Status) oder auf Landesebene (Silber-Status) erfolgen. Zur Konkretisierung des Vorgangs der Erstellung von FIM-Informationen kann die Fortschreibung der OZG-Informationsunterlage: Verdeutlichung des Verfahrens zum Gold-/Silber-Status von FIM-Informationen zurate gezogen werden.

Aufgabe der Themenfelder im Zuge der Umsetzungsplanung ist die Identifikation von konkreten Änderungsanforderungen an bestehenden FIM-Stamminformationen. Diese werden schließlich in einem Anforderungsmanagement-Tool zusammengefasst und damit an die Geschäfts- und Koordinierungsstelle FIM (GK FIM) zur Bearbeitung übergeben (siehe hierbei auch die Arbeitshilfe zur Anwendung).

Das Anstoßen der Modellierung erfolgt durch den Leistungsverantwortlichen/die Leistungsverantwortliche, FIM-Methodenexperten im engen Austausch mit Fachexperten (siehe Kapitel 10.3 für detaillierte Informationen zu dieser Rolle innerhalb eines Umsetzungsprojekts). Die Nutzung der FIM-Methodik erleichtert so eine abschließende fachliche Freigabe des MVP und der sich anschließenden Ausbaustufen, welche im Folgenden näher erläutert werden. 


Stand: 20.07.2021