Im Kontext der föderalen Umsetzung des OZG stellt sich die Frage, ob die entwickelte
Lösung individuell durch ein Bundesland bzw. eine Kommune umgesetzt wird oder ob die Umsetzung
gemeinsam in einem länder-/kommunenübergreifenden Projekt erfolgt. Die Entscheidung einer
individuellen oder länderübergreifenden Implementierung kann anhand von vier wesentlichen
Kriterien getroffen werden, die in Abb. 76 dargestellt sind.
Abbildung 76: Alternativen zur Implementierung und Entscheidungskriterien
Ein erstes wesentliches Kriterium ist die Nutzungsfreundlichkeit. Hier ist beispielsweise zu betrachten, mit welchem Ansatz am besten sichergestellt werden kann, dass Nutzer:innen die für sie relevante Leistung schnell und einfach finden können (z.B. über Suchmaschinen) und dass die notwendigen Informationen intuitiv dargestellt werden können. Ausschlaggebend ist dabei häufig, wie stark sich die Gesetzgebung in Bezug auf die betrachtete Verwaltungsleistung zwischen den Ländern unterscheidet.
Zweitens sollte berücksichtigt werden, in welcher Konstellation eine qualitativ hochwertige
fachliche Betreuung der Entwicklung sowie der Weiterentwicklung am besten gewährleistet werden
kann.
Drittens sollten die Entwicklungs- und Betriebskosten für alle
Lösungsvarianten betrachtet und verglichen werden. Aufgrund der Bündelung von
Umsetzungsverantwortung in einem Projekt sind länderübergreifende Projekte häufig
kosteneffizienter als individuell umgesetzte Projekte. Teilweise können die Ressourcen für eine
aufwändige Weiterentwicklung der entwickelten Lösung – wie im Beispiel von ELSTER –
ausschließlich im Rahmen eines länderübergreifenden Projektes mobilisiert werden.
Abschließend können neben den beschriebenen Kriterien bei der Auswahl des Umsetzungsmodells auch strategisch-politische Erwägungen eine Rolle spielen.
Bei der Wahl des Umsetzungsmodells sollten Erwägungen hinsichtlich des gewünschten Nachnutzungsmodells Beachtung finden. Die Entscheidung für eines der drei Nachnutzungsmodelle trifft das jeweilige umsetzende Land. Weiterführende Informationen zu den Nachnutzungsmodellen sind dem Kapitel 11.1 zu entnehmen.
Stand: 06.10.2021