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11.2 Nachnutzung im Modell „Einer für Alle“


In diesem Abschnitt wird tiefer auf das Modell „Einer für Alle“ eingegangen, da sich aus diesem Nachnutzungsmodell trotz vieler Vorteile auch verschiedene Abstimmungsaufwände zwischen den beteiligten Projektpartner:innen ergeben. Zu beachten sind die organisatorische, rechtliche, finanzielle sowie technische Sicht. Eine Übersicht der zu Grunde liegenden EfA-Mindestanforderungen findet sich hier.

Entlang dieser Dimensionen werden die konzeptionellen Kernaspekte der EfA-Nachnutzung (siehe 11.2.1), die EfA-Umsetzung aus Perspektive des umsetzenden (siehe 11.2.2) sowie des anschließenden Landes (siehe 11.2.3) beschrieben. Für die erfolgreiche Realisierung des Prinzips "Einer für Alle" ist ein arbeitsteiliges Vorgehen notwendig. Hierfür ist neben einer länderübergreifenden Koordinierung, die enge Kooperation der Umsetzungsverantwortlichen in den anschließenden und umsetzenden Ländern erforderlich, um ein sinnvolles Zusammenspiel ihrer Rollen zu gewährleisten.


Stand: 11.11.2022

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