Der OZG-K unterstützt den FR bei der rechtlichen Kodifizierung der Nachnutzung. Abhängig
vom aus-gewählten rechtlichen Modell des ULs kann dies entweder die Unterzeichnung des
Nachnutzungsvertrages mit der FITKO (Modell FIT-Store) oder eines Verwaltungsabkommens (Modell
Verwaltungsabkommen) bedeuten. Der Abstimmungsprozess vor Unterzeichnung der jeweiligen
Unterlagen inner-halb des Landes und die Zuordnung formeller Befugnisse in diesem Zusammenhang
sind innerhalb des Landes zu definieren.
Abrufen einer Leistung aus dem FIT-Store
- OZG-K stellt klare Zuständigkeiten für die Unterzeichnung des Nachnutzungsvertrages sicher und fungiert als Ansprechpartnerin bei Rückfragen
- Gemeinsam mit dem zuständigen FR koordiniert der OZG-K den Prozess zur Unterzeichnung des Nachnutzungsvertrages mit der FITKO
- Das Vorgehen zur Unterzeichnung des Nachnutzungsvertrages ist in Kapitel 11.2.2.3 näher detailliert, weitere Informationen sind auf der Website der FITKO verfügbar.
Abschluss von Verwaltungsabkommen mit Hilfe der Blaupause
- OZG-K identifizieren im Land die Personen, die für den Abschluss des Verwaltungsabkommens bei Anwendung der Blaupause zuständig sind.
- OZG-K koordinieren gemeinsam mit dem jeweiligen FR den Abschluss des Verwaltungsabkommens.
Stand: 29.10.2021