Hinsichtlich der rechtlichen Dimension ist der/die Nachnutzungsprojektleiter:in in erster
Linie für die Klärung übergreifender rechtlicher Entscheidungen zur Nachnutzung im AL Land
verantwortlich. Gemeinsam mit dem „Sub-Team Recht“ und in enger Abstimmung mit dem OZG-K sollte
er/sie frühzeitig insbesondere die übergreifende Klärung der Betriebskostenübernahme durch das
Land, bzw. deren Weitergabe an die Kommunen auf rechtlicher Basis sicherstellen.
Stand: 02.08.2021