Der LV ist für die inhaltliche Umsetzung seiner Leistung verantwortlich und koordiniert
die Schaffung des rechtlichen Rahmens für den Anschluss in enger Abstimmung mit dem TF-FF.
Es besteht die Möglichkeit, Leistungen für eine Nachnutzung über den FIT-Store
bereitzustellen (siehe Kapitel 11.2.2.1. „FIT-Store“), oder
die Blaupause Verwaltungsabkommen zu nutzen (siehe Kapitel 11.2.2.2. „Blaupause
Verwaltungsabkommen“). Dabei ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Nutzungs- und
Verwertungsrechte vorliegen.
Einstellen einer Leistung in den FIT-Store
Soll eine Leistung in den FIT-Store eingestellt werden, ist es Aufgabe des LV, die notwendigen Schritte anzustoßen und zu koordinieren. Hierzu zählt insbesondere die Kommunikation mit der FITKO. Unterstützt wird er hierbei durch den TF FF, welcher die für das Land zeichnungsbefugte Person identifiziert.
Abschluss von Verwaltungsabkommen mit Hilfe der Blaupause
Bei Wahl der Blaupause Verwaltungsabkommen ist der LV zuständig für das Aufsetzen des Verwaltungsabkommens, die Koordinierung zwischen den AL sowie die Unterzeichnung des Abkommens. Während des Prozesses unterstützt der TF-FF. Die wesentlichen Schritte für den Abschluss des Verwaltungsabkommens, basierend auf der Blaupause, sind in der nachfolgenden Anleitung aufgeführt.
Abbildung 116: Schritte für Abschluss Verwaltungsabkommen – Umsetzendes Land
Stand: 08.10.2021