OZG-Koordinator:innen (OZG-K) koordinieren die OZG-Umsetzung im eigenen Land. Eine
Übersicht finden Sie hier. Sie fungieren als Ansprechpartner:innen ihres Landes für das
zentrale OZG-Programmmanagement. Ihre Aufgabe umfasst insbesondere:
- Sicherstellung politischer Priorität für Umsetzung OZG im eigenen Land
- Koordination der Umsetzung OZG im eigenen Land durch
- Identifikation der eigenständig zu digitalisierenden OZG-Leistungen (Absprache mit TF-FF und OZG-R, wo Anschluss an bestehende Leistungen möglich ist)
- Anschluss an EfA-Leistungen (anderer Länder) durch Schmieden von Umsetzungsallianzen (dabei zu beachten: nicht alle Leistungen außerhalb des eigenen Themenfeldes werden notwendigerweise durch EfA-Nachnutzung realisiert)
- Aufbau von Organisationsstrukturen (für Betrieb und Weiterentwicklung eigener Leistungen sowie für den Anschluss an EfA-Leistungen)
- Monitoring der OZG Umsetzung im eigenen Land, z. B. durch regelmäßiges Abfragen von Um-setzungsständen in den Fachressorts
- Unterstützung der eigenen TF-FF, z.B. durch Bereitstellung und Aufbereitung von OZG-relevanten Informationen (u. a. Unterzeichnung von Verwaltungsabkommen, Schulungsangebote etc.)
Die Aufgaben der OZG-K umspannen insbesondere die organisatorische, rechtliche sowie technische Dimension (siehe Abbildung unten). Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben beziehen sich spezifisch auf die Umsetzung der EfA-Leistungen. Weitere darüber hinaus gehende Aufgaben zur Bekanntmachung des OZG und dem Berichtswesen sind daher ausgeklammert.
Abbildung 110: Checkliste für OZG-K zur Umsetzung von EfA-Leistungen
- 11.3.1.1. Organisatorische Schritte
- 11.3.1.2. Rechtliche Schritte
- 11.3.1.3. Finanzielle Schritte
- 11.3.1.4. Technische Schritte
Stand: 26.10.2021