Wichtiger Hinweis
Diese Website befindet sich derzeit im Umbau. Bitte beachten Sie, dass einige Funktionen vorübergehend eingeschränkt sein können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.


Die gesetzlichen Grundlagen bilden die Verordnung (EU) Nr. 2018/1724 (SDG-VO) und die Durchführungsverordnungen (DVO) (EU) Nr. 2020/1121 und 2022/1463. Mit den drei zentralen Säulen des SDG soll den Bürger:innen und Unternehmen der EU der Zugang zum EU-Binnenmarkt erleichtert werden:

  • Bereitstellen von Informationen über allgemeine Rechte, Pflichten und Vorschriften, über On- und Offline-Verfahren sowie über Unterstützungsdienste
  • Bereitstellen von grenzüberschreitend verfügbaren Online-Verfahren
  • Bereitstellen von Unterstützungsdiensten und ihren Angeboten.


Die SDG-VO unterscheidet dabei zwischen zwei Gruppen von Online-Verfahren:

  • Online-Verfahren, die den SDG-Informationsbereichen gemäß Anhang I der SDG-VO zuzuordnen sind:
    Diese Verfahren sind gemäß 13 der SDG-VO zur grenzüberschreitenden Nutzung bereitzustellen. Zudem gelten die Anforderungen der Artikel 22 (1) und (2) sowie 24 und 25.


  • Online-Verfahren, die in Anhang II der SDG-VO aufgeführt sind:

    Online-Verfahren, die nach Art. 6, 13 und 14 der SDG-VO vollständig online abgewickelt werden können, grenzüberschreitend zur Verfügung stehen und worüber betroffene Nachweise über das EU-OOTS ausgetauscht Von den Anforderungen in Art. 14 bzgl. EU-OOTS sind zudem die Verfahren betroffen, die unter die EU-Richtlinien 2005/36/EG (Anerkennungsrichtlinie), 2006/123/EG (Dienstleistungsrichtlinie), 2014/24/EU und 2014/25/EU (Vergaberichtlinien) fallen.